Skip to content

BAföG-Bedarfsrechner

 —

BAföG-Bedarf 2026 für Hochschul-Studierende: Grundbedarf 475 €, Wohnen bei Eltern 59 € / auswärts 380 €, KV 102 € + PV 35 € wenn selbst versichert (§ 13 BAföG). Ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen — nur der Bedarfssatz.

Wohnsituation

Krankenversicherung

Monatlicher Bedarfssatz

992 €

Grundbedarf 475 € + Wohnen 380 € + KV/PV 137 €. Die Auszahlung kann nach Einkommen der Eltern und eigenem Vermögen niedriger sein — Schätzung.

Grundbedarf
475 €
Wohnpauschale
380 €
KV + Pflege
137 €

BAföG-Bedarf für Studierende

Der Grundbedarf für Hochschulen liegt 2026 bei 475 €. Dazu kommt die Wohnpauschale und ggf. der Versicherungszuschlag.

Der Rechner zeigt nur den Bedarfssatz. Die tatsächliche Förderung hängt vom Einkommen der Eltern und Ihrem Vermögen ab.

Geplante Erhöfungen ab 2027 sind noch nicht eingerechnet.

Quellen

Was dieser Rechner nicht berücksichtigt

  • Anrechnung von Einkommen und Vermögen der Eltern.
  • Altersgrenzen, Fachrichtungswechsel und Auslandsförderung.

So wird gerechnet

Formel: Bedarf

Grundbedarf + Wohnen + ggf. KV/PV

Was die Symbole bedeuten

  • Grundbedarf475 € für Hochschulen.
  • Wohnen59 € bei Eltern, 380 € auswärts.
  • KV/PV102 € + 35 € wenn selbst versichert.

Gut zu wissen

  • Einkommen und Vermögen mindern die Auszahlung — hier nicht abgezogen.

Zur MethodikFehler gefunden? Schreiben Sie uns

Rechenbeispiele

Jedes Beispiel rechnet derselbe Code wie der Rechner oben.

Auswärts, selbst versichert

475 + 380 + 137 = 992 €.

Bei Eltern, familienversichert

475 + 59 = 534 €.

Rechner einbetten

The frame shows the tool only.

<iframe src="/embed/bafoeg-rechner" title="BAföG-Rechner" width="100%" height="720" style="border:0;max-width:42rem" loading="lazy"></iframe>

Fragen

Wie hoch ist der Höchstsatz?

992 € mit auswärtigem Wohnen und eigener KV/PV.

Wohnung der Eltern?

Auch dann gilt die niedrigere Wohnpauschale von 59 €.

Bekomme ich den vollen Betrag?

Nur wenn nach Anrechnung von Einkommen und Vermögen nichts abgezogen wird.