25 km, 220 Tage, Pkw
25 × 220 × 0,38 = 2.090 €.
Entfernungspauschale 2026: 0,38 € je vollem Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer (LStH / § 9 EStG). Ohne Pkw höchstens 4.500 € im Jahr. Nur einfache Strecke, volle Kilometer.
Verkehrsmittel
Pendlerpauschale im Jahr
2.090 €
220 Tage × 25 km × 0,38 € = 2.090 €. Wirkt erst über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag.
Ab dem 1. Januar 2026 gilt einheitlich 0,38 € ab dem ersten Entfernungskilometer. Die frühere Staffelung (0,30 € bis 20 km) entfällt.
Es zählen volle Kilometer der einfachen Strecke und die Tage, an denen Sie den Weg tatsächlich zurücklegen.
Die Pauschale ist Teil der Werbungskosten. Unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag ändert sich die Steuer nicht.
Tage × volle km × 0,38 €Zur MethodikFehler gefunden? Schreiben Sie uns
Jedes Beispiel rechnet derselbe Code wie der Rechner oben.
25 × 220 × 0,38 = 2.090 €.
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<iframe src="/embed/pendlerpauschale-rechner" title="Pendlerpauschale" width="100%" height="720" style="border:0;max-width:42rem" loading="lazy"></iframe>0,38 € je vollem Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer.
Nein. Nur die einfache Entfernung.
Nein. Bei Nutzung eines Pkw entfällt sie in der Regel.